Garantie und Gewährleistung für RUBI Produkte

Bei Fugen-Shop.de erhalten Sie ausschließlich originale RUBI Werkzeuge, Maschinen und Zubehör für Fliesenleger, Handwerker und andere Bauprofis.

RUBI entwickelt unter anderem manuelle Fliesenschneider, elektrische Schneidmaschinen, Rührwerke, Bohrwerkzeuge, Diamantwerkzeuge und Hilfsmittel für die Bearbeitung und Verlegung von Fliesen. Auf dieser Seite erfahren Sie, welche Gewährleistungs- und Garantiebedingungen gelten können, welche Bedingungen RUBI stellt und was Sie tun können, wenn bei einem Produkt ein Problem auftritt.

Welche Gewährleistung und Garantie gilt für RUBI Produkte?

Bei Gewährleistung und Garantie unterscheiden wir zwischen der gesetzlichen Gewährleistung und der zusätzlichen Herstellergarantie von RUBI.

Gesetzliche Gewährleistung

Als Verbraucher haben Sie Anspruch auf die gesetzliche Gewährleistung. Das bedeutet, dass ein Produkt den vertraglich vereinbarten und den objektiv zu erwartenden Anforderungen entsprechen muss.

Bei Verbrauchsgüterkäufen verjähren Mängelansprüche für bewegliche Sachen grundsätzlich zwei Jahre nach Ablieferung der Ware. Die erwartbare Lebensdauer und die Eigenschaften unterscheiden sich je nach Produkt. Haben Sie ein Problem mit einem RUBI Produkt, das Sie bei Fugen-Shop.de gekauft haben? Dann können Sie die Meldung bei uns einreichen.

Zusätzliche Herstellergarantie von RUBI

Nach den allgemeinen Garantiebedingungen von RUBI beträgt die Herstellergarantie drei Jahre ab Kaufdatum. Diese Garantie gilt für anerkannte Material- und Herstellungsfehler, die innerhalb der Garantiezeit auftreten.

Erkennt RUBI einen Mangel im Rahmen der Herstellergarantie an, besteht die angebotene Lösung in einer kostenlosen Reparatur oder einem kostenlosen Ersatz. RUBI entscheidet anhand des Einzelfalls, welche Lösung angewendet wird.

Drei Jahre Garantie mit möglicher Verlängerung auf vier oder fünf Jahre

Die allgemeine Herstellergarantie von RUBI beträgt drei Jahre ab dem auf dem Originalkaufbeleg angegebenen Kaufdatum.

Für ausgewählte Produkte kann diese Garantie auf vier Jahre (3+1) oder fünf Jahre (3+2) verlängert werden. Die mögliche Verlängerung ist auf der Verpackung, im Katalog oder in den Produktinformationen des jeweiligen Produkts angegeben.

Um die Garantieverlängerung zu aktivieren, muss das Produkt innerhalb von dreißig Tagen nach dem Kaufdatum über die Website von RUBI oder die kostenlose RUBI CLUB App registriert werden. Bewahren Sie den digitalen oder ausgedruckten Registrierungsnachweis auf, da RUBI diesen bei einem Garantieantrag anfordern kann.

Eine verlängerte Garantie gilt ausschließlich für dafür vorgesehene Produkte, die fristgerecht und ordnungsgemäß registriert wurden.

Zum RUBI CLUB

Qualität und Zuverlässigkeit von RUBI

RUBI entwickelt professionelle Werkzeuge und Maschinen für verschiedene Arbeitsschritte bei der Fliesenverlegung. Die Produkte sind zum Schneiden, Sägen, Bohren, Mischen, Transportieren, Bearbeiten und Verlegen von Fliesen und anderen dafür geeigneten Materialien konzipiert.

Die Leistung und die Einsatzmöglichkeiten eines RUBI Produkts beruhen auf den Produktinformationen, technischen Spezifikationen und Gebrauchsanweisungen des Herstellers. Diese Leistung kann erwartet werden, wenn das richtige Produkt und geeignete Zubehör ausgewählt und das Werkzeug vorschriftsgemäß verwendet und gewartet wird.

Produktgruppen von RUBI

  • manuelle Fliesenschneider;
  • elektrische Schneidmaschinen und Gehrungsschneidmaschinen;
  • Werkzeuge für großformatige Fliesen und Keramikplatten;
  • elektrische Rührwerke und Mischwerkzeuge;
  • Bohrmaschinen, Diamantbohrer und Bohrführungen;
  • Diamanttrennscheiben und andere Diamantwerkzeuge;
  • Nivelliersysteme und Hilfsmittel zum Verlegen von Fliesen;
  • Handwerkzeuge zum Kleben, Verfugen und Nachbearbeiten;
  • Transport-, Hebe- und Handhabungswerkzeuge;
  • Zubehör, Ersatzteile und Verbrauchsmaterialien.

Die technischen Möglichkeiten, Einsatzbeschränkungen, Wartungsvorgaben und Garantiebedingungen können je nach Produkt unterschiedlich sein. Lesen Sie daher stets die Produktinformationen und die Gebrauchsanweisung des betreffenden RUBI Produkts.

Wann gilt die Herstellergarantie?

Die zusätzliche Herstellergarantie von RUBI gilt für Material- und Herstellungsfehler. Ein Defekt oder eine eingeschränkte Funktion bedeutet nicht automatisch, dass ein Material- oder Herstellungsfehler vorliegt.

Bei der Prüfung werden unter anderem das Produkt, seine Verwendung, die Nutzungsintensität, die Wartung, etwaige Änderungen und die Ursache des Problems berücksichtigt.

Wichtige Voraussetzungen für einen Garantieantrag

  • das Produkt wurde für den Zweck verwendet, für den es entwickelt wurde;
  • die Gebrauchs- und Sicherheitshinweise wurden beachtet;
  • das Produkt wurde nicht unsachgemäß verwendet oder überlastet;
  • das Produkt wurde ordnungsgemäß gereinigt und gewartet;
  • geeignetes Originalzubehör und geeignete Originalersatzteile wurden verwendet;
  • das Produkt wurde nicht verändert, manipuliert oder unbefugt repariert;
  • das Produkt wird nicht vollständig oder teilweise zerlegt eingereicht;
  • die Meldung wird innerhalb der anwendbaren Garantiezeit eingereicht;
  • der Originalkaufbeleg kann vorgelegt werden;
  • bei einer verlängerten Garantie kann der Registrierungsnachweis vorgelegt werden.

Ob ein konkreter Fall unter die Herstellergarantie fällt, wird von RUBI oder einem von RUBI autorisierten technischen Kundendienst beurteilt.

Was ist von der Herstellergarantie üblicherweise nicht umfasst?

Die Herstellergarantie gilt nicht für normalen Verschleiß, Verbrauchsmaterialien oder Schäden, die durch Nutzung, Überlastung, unzureichende Wartung oder äußere Umstände entstanden sind.

Beispiele für ausgeschlossene Fälle

  • normaler Verschleiß, der bei der Verwendung des Produkts entsteht;
  • Verbrauchs- und Verschleißteile, sofern das Teil nicht bereits neu und unbenutzt defekt ist;
  • eine Verwendung, die nicht dem vorgesehenen Zweck des Produkts entspricht;
  • die Nichtbeachtung der Gebrauchs-, Bedienungs- oder Sicherheitshinweise;
  • Überlastung oder Verwendung unter ungewöhnlichen Bedingungen;
  • unsachgemäße oder unzureichende Wartung und Reinigung;
  • Schäden durch ungewöhnliche Umwelteinflüsse oder äußere Umstände;
  • die Verwendung nicht originaler Zubehörteile, Ergänzungen oder Ersatzteile;
  • Reparaturen, Änderungen oder sonstige Eingriffe durch nicht autorisierte Personen;
  • Produkte, die vollständig oder teilweise zerlegt wurden;
  • Schäden, die nach der Lieferung entstanden sind und nicht auf einen Material- oder Herstellungsfehler zurückzuführen sind;
  • geringfügige optische Unregelmäßigkeiten, die den normalen Gebrauch nicht beeinträchtigen und den Wert nicht erheblich mindern.

Diese Beispiele beziehen sich auf die zusätzliche Herstellergarantie von RUBI und lassen die gesetzlichen Gewährleistungsrechte von Verbrauchern unberührt.

Verschleiß ist nicht dasselbe wie ein Herstellungsfehler

Werkzeuge, Maschinen und Zubehör sind bei der Verwendung mechanischen Belastungen ausgesetzt. Teile, die schneiden, bohren, schleifen, führen, rotieren oder Material berühren, können daher im Laufe der Zeit verschleißen.

Wie schnell Verschleiß entsteht, hängt unter anderem vom bearbeiteten Material, der Nutzungsintensität, dem ausgeübten Druck, der Kühlung, Reinigung, Lagerung und dem verwendeten Zubehör ab. Normaler Verschleiß fällt daher üblicherweise nicht unter die zusätzliche Herstellergarantie.

Tritt ein Defekt ungewöhnlich schnell auf oder vermuten Sie einen Material- oder Herstellungsfehler? Stellen Sie die Verwendung nach Möglichkeit ein und wenden Sie sich an uns.

Sachgemäße Verwendung und Wartung sind entscheidend

Die Lebensdauer und Leistung von RUBI Werkzeugen werden nicht allein durch die Qualität des Produkts bestimmt. Auch die ausgewählte Maschine, das Material, das Zubehör, die Nutzungsintensität und die Wartung spielen eine wichtige Rolle.

Selbst hochwertiges professionelles Werkzeug kann beschädigt werden, wenn es überlastet, falsch eingestellt, unzureichend gekühlt oder gereinigt oder mit ungeeignetem Zubehör verwendet wird.

Vor und nach der Verwendung prüfen

  • ob das Produkt für das Material und die geplante Anwendung geeignet ist;
  • ob maximale Abmessungen, Leistung und Kapazität nicht überschritten werden;
  • ob Schneidrädchen, Trennscheiben, Bohrer und anderes Zubehör geeignet und korrekt montiert sind;
  • ob Schutzhauben, Führungen und andere Sicherheitseinrichtungen korrekt angebracht sind;
  • ob Kabel, Akkus, Stecker und Anschlüsse keine sichtbaren Schäden aufweisen;
  • ob eine ausreichende Wasserkühlung oder Staubabsaugung verwendet wird, sofern dies vorgeschrieben ist;
  • ob bewegliche Teile sauber sind und sich frei bewegen können;
  • ob das Werkzeug nach der Verwendung ordnungsgemäß gereinigt, getrocknet und gelagert wird;
  • ob vorgeschriebene Wartungsarbeiten rechtzeitig ausgeführt werden.

Lesen Sie vor der Verwendung stets die aktuelle Gebrauchsanweisung und die Sicherheitshinweise. Sind Sie unsicher, ob ein RUBI Produkt für Ihre Anwendung geeignet ist? Wenden Sie sich vor der Verwendung an unsere Fachberater.

Geeignetes Zubehör und Verbrauchsmaterialien verwenden

Das Arbeitsergebnis und die Belastung einer Maschine werden auch durch das verwendete Zubehör bestimmt. Ein ungeeignetes, verschlissenes oder falsch montiertes Schneidrädchen, eine Trennscheibe, ein Bohrer oder ein Rührer kann die Funktion beeinträchtigen und das Werkzeug oder Werkstück beschädigen.

Verwenden Sie daher Zubehör, das für das betreffende RUBI Produkt, das Material und die Drehzahl geeignet ist. Wenn die Garantiebedingungen die Verwendung von originalem RUBI Zubehör oder Originalersatzteilen vorschreiben, kann die Verwendung nicht originaler Teile Auswirkungen auf die zusätzliche Herstellergarantie haben.

Kauf- und Registrierungsnachweis aufbewahren

Die allgemeine Garantiezeit beginnt an dem auf dem Originalkaufbeleg angegebenen Kaufdatum. Bewahren Sie daher die Rechnung oder Bestellbestätigung während der gesamten Garantiezeit auf.

Haben Sie ein Produkt für eine verlängerte Garantie im RUBI CLUB registriert? Bewahren Sie auch den digitalen oder ausgedruckten Registrierungsnachweis auf. Ohne gültigen Registrierungsnachweis kann die Verlängerung möglicherweise nicht angewendet werden.

Notieren Sie nach Möglichkeit außerdem die Produktreferenznummer, den Typ und die Seriennummer. Diese Angaben können erforderlich sein, um das Produkt und die anwendbaren Garantiebedingungen zu identifizieren.

Produkt nicht unbefugt reparieren oder zerlegen lassen

Öffnen, verändern oder reparieren Sie ein möglicherweise defektes Produkt nicht selbst, wenn Sie die zusätzliche Herstellergarantie in Anspruch nehmen möchten. Produkte, die von einer nicht autorisierten Person repariert, verändert oder vollständig beziehungsweise teilweise zerlegt wurden, können von RUBI von der Herstellergarantie ausgeschlossen werden.

Stellen Sie die Verwendung ein, wenn die weitere Nutzung unsicher ist oder zusätzliche Schäden verursachen kann, und wenden Sie sich zunächst an Fugen-Shop.de.

Gewährleistungs- oder Garantieantrag für ein RUBI Produkt stellen

Vermuten Sie einen Material- oder Herstellungsfehler? Stellen Sie die weitere Verwendung ein, soweit dies zumutbar ist, und wenden Sie sich an unseren Kundenservice.

Übermitteln Sie mit Ihrer Meldung nach Möglichkeit folgende Angaben:

  • Ihre Bestellnummer oder Rechnungsnummer;
  • die vollständige Produktbezeichnung und die Produktreferenznummer;
  • die Seriennummer, sofern das Produkt über eine solche verfügt;
  • aussagekräftige Fotos des Produkts und des festgestellten Problems;
  • nach Möglichkeit ein kurzes Video, auf dem das Problem sichtbar oder hörbar ist;
  • eine genaue Beschreibung der Beanstandung und den Zeitpunkt, zu dem sie aufgetreten ist;
  • Angaben zum Material und zur Anwendung, für die das Produkt verwendet wurde;
  • Angaben zur Nutzungsintensität, Reinigung und ausgeführten Wartung;
  • Angaben zum verwendeten Zubehör oder zu verwendeten Ersatzteilen;
  • den RUBI CLUB Registrierungsnachweis, wenn Sie eine verlängerte Garantie in Anspruch nehmen.

Nach Eingang prüfen wir die Meldung. Falls erforderlich, fordern wir weitere Informationen an oder leiten den Antrag an RUBI oder einen autorisierten technischen Kundendienst weiter. RUBI beurteilt anschließend, ob ein von der Herstellergarantie erfasster Mangel vorliegt und ob eine Reparatur oder ein Ersatz erfolgt.

Senden Sie eine Maschine oder ein Werkzeug nicht ohne vorherige Absprache ein. Wir informieren Sie zunächst über die richtigen nächsten Schritte.

Kontaktieren Sie unseren Kundenservice

Häufig gestellte Fragen zur RUBI Garantie

 

Was ist der Unterschied zwischen gesetzlicher Gewährleistung und RUBI Herstellergarantie?

Die gesetzliche Gewährleistung bedeutet, dass ein Produkt den vertraglich vereinbarten und den objektiv zu erwartenden Anforderungen entsprechen muss. Die RUBI Herstellergarantie ist eine zusätzliche Garantie mit fester Laufzeit, festgelegtem Umfang und eigenen Bedingungen. Diese zusätzliche Garantie schränkt die gesetzlichen Rechte von Verbrauchern nicht ein.

Wie lange gilt die Herstellergarantie von RUBI?

Nach den allgemeinen Garantiebedingungen von RUBI beträgt die Garantiezeit drei Jahre ab Kaufdatum. Bei dafür vorgesehenen Produkten kann die Garantie nach fristgerechter Registrierung auf vier oder fünf Jahre verlängert werden.

Wie aktiviere ich die verlängerte RUBI Garantie?

Registrieren Sie das dafür vorgesehene Produkt innerhalb von dreißig Tagen nach dem Kauf über die Website von RUBI oder die RUBI CLUB App. Bewahren Sie anschließend den digitalen oder ausgedruckten Registrierungsnachweis auf.

Kommen alle RUBI Produkte für eine Garantie von fünf Jahren infrage?

Nein. Eine Verlängerung auf vier oder fünf Jahre gilt nur, wenn dies für das konkrete Produkt auf der Verpackung, im Katalog oder in den offiziellen Produktinformationen angegeben ist.

Wo kann ich einen Garantieantrag stellen?

Haben Sie das RUBI Produkt bei Fugen-Shop.de gekauft? Wenden Sie sich bitte zunächst an unseren Kundenservice. Wir prüfen Ihre Meldung und stimmen die weitere Bearbeitung bei Bedarf mit RUBI oder einem autorisierten technischen Kundendienst ab.

Sind Verschleißteile und Verbrauchsmaterialien von der Garantie umfasst?

Normaler Verschleiß sowie Verbrauchs- und Verschleißteile fallen üblicherweise nicht unter die zusätzliche Herstellergarantie. Ein neues und unbenutztes Teil, das sich als defekt erweist, kann jedoch zur Prüfung gemeldet werden.

Gilt die RUBI Garantie auch bei professioneller Nutzung?

Eine professionelle Nutzung schließt die Herstellergarantie nicht automatisch aus. Das Produkt muss innerhalb seines vorgesehenen Anwendungsbereichs und gemäß den Anweisungen verwendet und gewartet werden. Nach Angaben des Herstellers gilt die zusätzliche RUBI Garantie nicht für Produkte, die zum Weiterverkauf oder zur Vermietung erworben wurden.

Darf ich ein defektes Produkt selbst reparieren?

Davon wird abgeraten, wenn Sie die Herstellergarantie in Anspruch nehmen möchten. Eine Reparatur, Veränderung oder Demontage durch eine nicht von RUBI autorisierte Person kann dazu führen, dass die zusätzliche Garantie nicht gilt.

Wird ein defektes RUBI Produkt immer ersetzt?

Nein. Erkennt RUBI einen Mangel im Rahmen der Herstellergarantie an, entscheidet RUBI, ob eine Reparatur oder ein Ersatz die geeignetste Lösung ist.

Beginnt die vollständige Garantiezeit nach einer Reparatur erneut?

Nein. Die Inanspruchnahme des Kundendienstes verlängert oder erneuert nach den RUBI Bedingungen die ursprüngliche Garantiezeit nicht. Für ausgeführte Reparaturen und verwendete Ersatzteile gilt nach Angaben von RUBI eine Garantie von sechs Monaten ab dem Reparaturdatum.

Offizielle Garantiebedingungen von RUBI

Die Informationen auf dieser Seite dienen als praktische Erläuterung. Für die zusätzliche Herstellergarantie sind die jeweils aktuellen offiziellen Garantiebedingungen von RUBI maßgeblich.

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